Anmeldung für einen Betreuungsplatz

Hinweis:

Ihre Wünsche zum Betreuungsplatz werden wir weit möglichst berücksichtigen, eine Garantie kann jedoch nicht gegeben werden. Sollte in Ihrer Wunscheinrichtung keine freien Plätze mehr verfügbar sein, wird Ihre Anfrage intern auf eine andere städtische Einrichtung übertragen.

Die Anmeldefrist für das kommende Kindergartenjahr läuft zum 31. Januar ab.

Angaben zum Kind

Angaben der Personensorgeberechtigten:

Personensorgeberechtigte Person 1

Personensorgeberechtigte Person 2

Angaben zum Betreuungsbeginn/ zur Betreuungszeit:

Gewünschte Betreuungszeit:

Öffnungszeiten Kinderkrippe Laaberspatzen: Mo – Fr: 07:00 – 16:15 Uhr
Öffnungszeiten Kindergarten Schatzkiste: Mo – Fr: 07:00 – 16:15 Uhr
Öffnungszeiten Kindergarten St. Raphael: Mo – Fr: 07:00 – 16:15 Uhr
Öffnungszeiten Kindergarten Oberhatzkofen: Mo – Fr: 07:30 – 13:45 Uhr

Sonstige Angaben (freiwillig)

Beiträge: 

Buchungskategorien Kinderkrippe (Geschwisterrabatt) Kindergarten (Geschwisterrabatt)
1 – 2 Stunden – täglich165,00 € (82,50 €)-
2 – 3 Stunden – täglich191,00 € (95,50 €)-
3 – 4 Stunden – täglich217,00 € (108,50 €)-
4 – 5 Stunden – täglich245,00 € (122,50 €)168,00 € (84,00 €)
5 – 6 Stunden – täglich272,00 € (136,00 €)183,00 € (91,50 €)
6 – 7 Stunden – täglich301,00 € (150,50 €)202,00 € (101,00 €)
7 – 8 Stunden – täglich329,00 € (164,50 €)220,00 € (110,00 €)
8 – 9 Stunden – täglich357,00 € (178,50 €)237,00 € (118,50 €)
9 – 10 Stunden – täglich385,00 € (192,50 €)255,00 € (127,50 €)

 

Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweis Mit absenden des Formulars willige/n Ich/Wir ein, dass die angegebenen Daten in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und verarbeitet werden. Die Vorschriften des Datenschutzes werden hierbei beachtet. Ich/Wir willige/n ein, dass Kindertageseinrichtung zu Planungszwecken der Kommune des Wohnsitzes des Kindes folgende Daten übermittelt: Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kindes, zu- oder Absage eines Betreuungsplatzes. Ein Anspruch auf Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung entsteht erst im Abschluss des Bildungs- und Betreuungsvertrages zwischen Eltern/Personenberechtigte(n) und dem Träger der Einrichtung. Es wird darauf hingewiesen, dass es zum gesetzlichen Schutzauftrag des Trägers der Kindertageseinrichtung bzw. des betreuenden Fachpersonals zählt, sich bereits zu Beginn des Besuchs der Einrichtung Kenntnis über den Entwicklungsstand des Kindes zu verschaffen und darauf hinzuwirken, dass das Kind die notwendige Früherkennungsuntersuchung wahrnimmt. Dies ist Voraussetzung für eine individuelle Förderung des Kindes. Aus diesem Grund sind Träger bzw. beauftragtes Fachpersonal verpflichtet, sich bei der Aufnahme die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung von den Eltern/Personenberechtigten nachzuweisen zu lassen.