Ortsrecht

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Das Ortsrecht ist das Recht der Stadt, bestimmte gemeinde- spezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung.

Auch die Sammlung der jeweiligen Satzungen und Verordnungen der Stadt wird als Ortsrecht bezeichnet.

Die Möglichkeiten richten sich in Deutschland nach der Gemeindeordnung und speziellen Vorschriften wie z. B. dem Baugesetzbuch oder dem Kommunalabgabengesetz.